Archiv für die Kategorie ‘Unterricht’

PIN Group

Januar 8, 2008

Mit Zeitungsboten Post-Mindestlohn umgehen

Nach dem Ausstieg des Springer-Verlages will der Briefzusteller PIN mit Hilfe von Zeitungsboten den Mindestlohn in der Postbranche umgehen.

Das Sanierungskonzept von PIN-Chef Günter Thiel beinhaltet nach FOCUS-Informationen den flächendeckenden Einsatz von Tausenden Zeitungsausträgern. Sie sollen neben Tageszeitungen auch die PIN-Briefe befördern, was in einigen Regionen schon jetzt geschieht. …

Quelle: http://www.focus.de/finanzen/news/pin-group_aid_229467.html

Bundeskartellamt

Juni 1, 2007

Bundeskartellamt:

Das Bundeskartellamt (BKartA) ist eine deutsche Wettbewerbsbehörde. Es ist eine dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zugeordnete selbständig arbeitende Bundesoberbehörde. Nach über 40 Jahren in Berlin verlagerte die Behörde ihren Sitz im Zuge des Berlin/Bonn-Gesetzes am 1. Oktober 1999 nach Bonn. Präsident des Bundeskartellamts ist seit 1. April 2007 Bernhard Heitzer. Sein Vorgänger war Ulf Böge.

Die Behörde, deren Aufgabe (in Zusammenarbeit mit den Landeskartellbehörden) der Schutz des Wettbewerbes ist, verfügt über einen Haushalt von 17 Millionen Euro (Stand 2005) und 300 Mitarbeiter, von denen knapp die Hälfte Juristen oder Ökonomen sind.
Gesetzliche Grundlagen und Aufgabenbereich
Grundlage der Tätigkeit des Bundeskartellamtes ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Neben dem Bundesrecht kann die Behörde auch EU-Recht anwenden, falls die Europäische Kommission dies nicht selbst tut.

Die Hauptaufgaben des Bundeskartellamtes bestehen in der Durchsetzung des Kartellverbots, der Durchführung der Zusammenschlusskontrolle sowie in der Ausübung der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Das Bundeskartellamt kann insbesondere Zusammenschlüsse von Unternehmen verbieten, missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen und Geldbußen verhängen. Außerdem verfügt die Behörde über weitgehende Ermittlungsbefugnisse.

Das Bundeskartellamt ist – soweit das GWB nichts anderes bestimmt – nicht zuständig für Sachverhalte, deren Bedeutung über das Gebiet eines Bundeslandes nicht hinausgeht. Hierfür sind die Landeskartellbehörden zuständig. Fusionskontrollen ab bestimmten Umsatzschwellen werden durch die EG-Kommission durchgeführt.

Der Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes berichtet im Zweijahres-Rhythmus ausführlich über die Arbeit des Amtes.

Die Entscheidungen des Bundeskartellamtes werden grundsätzlich durch eine der zehn Beschlussabteilungen getroffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat dabei keine Weisungsbefugnis. Gegen Verfügungen des Bundeskartellamtes können vor allem der Antragsteller (sofern vorhanden), die Personen und Unternehmen, gegen die die Verfügung sich richtet, sowie Drittbetroffene, die zum Verfahren beigeladen worden sind, Rechtsbehelfe ergreifen, und zwar zunächst Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf, im Anschluss daran die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Hat das Bundeskartellamt einen Zusammenschluss untersagt, kann auch eine Ministererlaubnis beim Bundesminister für Wirtschaft beantragt werden.

Für besondere Aufgaben hat das Bundeskartellamt Referate bzw. Sonderkommissionen gebildet, so etwa die Referate Europäisches Kartellrecht oder Allgemeine Grundsatzfragen oder die Sonderkommission Kartellbekämpfung.

Spicker

Mai 31, 2007

Ursache:

Freihe Marktwirtschaft: breit gestreutes Kapital -> Früher war das Kapital nicht gleich verteilt (Adel)

Lösungsvorschläge:

  • Keine öffentlichen Aufträge für Unternehmen die in Kartelle verwickelt waren/sind
  • Alle Enteignen und das Geld gleichmäßig verteilen
  • Unternehmen dürfen nicht zu groß werden/ möglichst viele Polypole
  • Wettbewerbspolitik (Kartellamt)
  • Sozialpolitik (Absicherung)
  • Wirtschaftspolitik (Subventionen, Steuern)

Kritik am Kapitalismus:

  • alltruismus fehlt
  • Geld als Chef
  • Maschienen

20% besitzen 80% des Kapitals

50% Armutsgrenze

Adam Smith (1723-1790)

Wettbewerb hat die Tendenz sich selbst zu beseitigen

Unter Einstandspreis = unter Einkaufspreis

Nachfragemacht = führt zu Dumping bei Zulieferern

Kartellamt kann nur Abmahnungen und Geldstrafen verhängen

Unlauterer Wettbewerb = unsittlich

Kartelle:

Anspruch:

  • Freier Leistungswettbewerb führt zu allgemeinen Wohlstand und zu einem Gleichgewicht durch die unsichtbare Hand des Marktes.
  • Breit gestreutes Eigentum und Vermögen
  • Freie Wirtschaft ohne staatliche Eingriffe (Nachtwächterstaat)

Wirklichkeit:

  • Anachie des marktes führt zu: Massenarbeitslosigkeit, Armut/ Verelendung, Marktmacht/ Unternehmenskonzentration
  • Stark konzentriertes Kapital (Einkommen/ Vermögen)
  • Notwendigkeit des staatlichen Eingreifen: Wettbewerbspolitik, Sozialpolitik, Wirtschaftspolitik (Subventionen, Steuern)

Arten von Unternehmenszusammenschlüssen

 

Horizontal: Zusammenschluss der gleichen Produktions- oder Handelsstife (Autoproduent, Autoproduzent)

  • Ziel: Erringung einer marktbeherrschenden Stellung. Senkung der Kosten für die Entwicklung gleichartiger Produkte.

Vertikal: Zusammenschluss von vor- oder nachgeslagerter Produktionsstufe(Sägewerk, Möbelfabrik, Möbelhändler)

  • Ziel: Herstellung und Vertrieb eines Produktes in einer Hand. (Kostenvorteile, geringeres Risiko, weil unabhängig von fremden Lieferanten)

Diagonal: Zusammenschluss von verschiedenen Wirtschafts- und Produktionsstufen die nichts miteinander zu tun haben (Autoproduzent, Verlag; Nahrungsmittelhersteller)

Kartelle und Konzerne

Kartelle: Vertraglicher Zusammenschluss von rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibenden Unternehmen auf der gleichen Produktions- und Handelsstufe(horizontale Konzentration siehe Arten von Unternehmenszusammenschlüssen)

  • Ziele: Marktposition verbessern
  • Kartellarten: Preiskartell, Rabatkartell, Normen- und Typenkartell, Mengenkartell
  • Kartelle beschränken den Wettbewerb und sind deswegen in Deutschland verboten es gibt aber Ausnahmen diese sind in Deutschland erlaubt.
  • Erlaubte Kartelle: Normen- und Typenkartelle sind erlaubt da sie die Markttranzparenz erhöhen, sie müssen aber beim Kartellamt angemeldet werden.

Syndikat: Ist die höchste Form des Kartells. Die einzelnen Mitglieder haben keinen direkten Bezug zum Markt. Das Syndikat richtet ein Verkaufskontor ein und übernimmt die Verteilung der Produkte.

Konzern: Zusammenschluss rechtlich selbständig bleibender Unternehmen die ihr wirtschaftliche Unabhängigkeit unter einer Leitung abgeben.(horizontal, vertikal, diagonal möglich)

Trust: Verschmelzung von Unternehmen, die ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit aufgeben, so entsteht eine neue Unternehmung

Formen der Marktwirtschaft

Mai 31, 2007

Freie Marktwirtschaft

Im Modell der freien Marktwirtschaft, das von Adam Smith (1723-1790) beschrieben wurde, werden Produktion wie Konsum vom Markt gesteuert. Staatliche Eingriffe in die Wirtschaft finden nicht statt, doch garantiert der Staat unter anderem mittels eines Rechtssystems den Schutz des Privateigentums. Smith ging davon aus, dass die Selbstorganisation durch die „unsichtbare Hand“ des Marktes dafür sorge, dass jeder Marktteilnehmer, auch wenn er nur seine egoistischen Interessen verfolge, selbst ohne es zu wollen zum Wohl der gesamten Gesellschaft beitrage. Als weitere Grundlage gilt die Theorie des rationalen Handelns von Max Weber (1864-1920). Danach liegt den Handlungen des Menschen ausschließlich ein Zweck-Mittel-Kalkül zugrunde.

Merkmale der freien Marktwirtschaft sind:

  • Vertragsfreiheit, Gewerbefreiheit, Konsumentenfreiheit, Recht auf freie Berufswahl und Privateigentum
  • freie Preisbildung, der Preis eines Produktes wird von Angebot und Nachfrage geregelt
  • der freie Marktzugang für Konsumenten und Produzenten ermöglicht eine effiziente (pareto-optimale) Verteilung (Allokation) von Gütern und Ressourcen
  • freier Wettbewerb. Die Konkurrenz der Unternehmen trägt zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses und der Qualität bei.

Soziale Marktwirtschaft

Zur Abgrenzung einer sozialverantwortlichen Form der Marktwirtschaft von deren reiner Ausprägung wurde der Begriff Soziale Marktwirtschaft 1947 von dem Ökonomen Alfred Müller-Armack geprägt. Die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird diesem Begriff zugeordnet.

Die Soziale Marktwirtschaft, manchmal auch als Gegenstück zum Manchester-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts rheinischer Kapitalismus genannt, wurde in den 1950er Jahren unter Konrad Adenauers Regierung vom ersten Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard als Alternative zu dem von der SPD geforderten Sozialismus entworfen.

Geistige Väter der Idee waren Franz Oppenheimer und Wilhelm Röpke, sowie nach dem Zweiten Weltkrieg Walter Eucken, Franz Böhm, Alfred Müller-Armack und Ludwig Erhard (siehe auch Ordoliberalismus).

Erhard ging – ganz im Sinne Franz Oppenheimers – davon aus, dass eine „wirklich freie“ Marktwirtschaft immer auch sozial sei. Damit eine Marktwirtschaft wirklich frei sei, müsse sie, so z.B. Walter Eucken, frei sein von Machtkonzentrationen und Zugangshürden, die einer ungehinderten wirtschaftlichen Betätigung des Einzelnen entgegenstehen. Wenn es jedem, der Güter vom Markt nehmen will, gelingt, durch eigene produktive Tätigkeit Tauschwerte anzubieten, dann werde das Maximum des möglichen Wohlstandes erreicht.

Insofern schließt sich Erhard Adam Smith und den Nationalökonomen des 19. Jahrhunderts an, die von dem eigennützigen Handeln des freien Individuums eine Steigerung der produktiven Motivation erwarteten. Allerdings müsse eine Wirtschaftsordnung dafür sorgen, dass die Vormachtstellung Einzelner die Produktivität der Vielen nicht behindere. Konzerne und marktbeherrschende Stellungen gefährden in dieser Interpretation das Funktionieren der Marktwirtschaft und müssen unterbunden, zumindest aber staatlicher Kontrolle unterstellt werden. Der Begriff Soziale Marktwirtschaft bezeichnet aus der Sicht Erhards daher eine Marktwirtschaft mit implementierten Systemregeln, die das Handeln des Einzelnen in solche Bahnen lenkt, dass das Gesamtsystem bei maximal möglicher Freiheit automatisch soziale Resultate hervorbringt.

Ziel ist also die Vereinbarkeit größtmöglicher Freiheit mit sozialer Gerechtigkeit, also eine Marktwirtschaft, bei der der Staat als Sozialstaat aushilft.

Erhard musste nicht nur außerhalb seiner eigenen Partei, der CDU, jahrelang für die Umsetzung der Idee einer nicht staatlich gelenkten Allokation von Waren und Dienstleistungen kämpfen – obwohl anfangs längst nicht alle Preise auf einmal freigegeben wurden. Mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, das am 1. Januar 1958 in Kraft trat, wurde in Deutschland eine zentrale Forderung der Sozialen Marktwirtschaft umgesetzt. Wichtige Schritte in Österreich waren beispielsweise Kartellverbote und Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb.

Um 1960 war die zunächst heftige Kritik an der Sozialen Marktwirtschaft versiegt. Die Marktwirtschaft hatte ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt, und die Devise „Wohlstand für alle“ von Wirtschaftsminister Ludwig Erhard schien keine Utopie mehr zu sein: Das enorme Wirtschaftswachstum der fünfziger Jahre ermöglichte zugleich die Eingliederung der Flüchtlinge und Heimatvertriebenen sowie den Ausbau der Sozialpolitik. Immerhin meinten Ende 1963 über 62 % der Deutschen, es ginge ihnen „im Moment am besten“.

Das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft ist in vielen Industriestaaten weitgehend unumstritten und hat in Deutschland z.B. mit der Sozialstaatsgarantie Niederschlag im Grundgesetz gefunden. Allerdings bestehen gravierende Unterschiede in den Auffassungen über die konkrete Ausrichtung der Wirtschaftspolitik, vor allem zwischen den Vertretern der Angebotspolitik und Keynesianern.

Andere Formen

Unter Ökologischer Marktwirtschaft wird eine Soziale Marktwirtschaft verstanden, die durch staatlich normative Politik Umweltgüter zu virtuellen Waren werden lässt und damit handelbar macht. Ein Beispiel dafür ist der Emissionshandel. Zugleich soll der Externalisierung von Kosten entgegen gewirkt werden, das heißt der Abwälzung von einzelwirtschaftlich verursachten Kosten auf die Allgemeinheit. Die durch Umwelt- oder Infrastrukturverbrauch verursachten Kosten sollen im Gegenteil internalisiert, das heißt den Verursachern möglichst verursachungsgerecht berechnet werden. Eine andere Sichtweise dieses Ansatzes ist es, Umweltgüter als Gemeingüter zu verstehen, deren Nutzung vom Staat verwaltet und kostenpflichtig gemacht werden muss, um eine Übernutzung zu verhindern.

Die Sozialistische Marktwirtschaft oder die Freiwirtschaft (Schwundgeldwirtschaft) haben keine praktische Bedeutung.

Quelle:Wikipedia

Egoismus und Altruismus

Mai 31, 2007

Egoismus:

„Eigennützigkeit“, „Ich-Bezogenheit“, „Ich-Sucht“, „Selbstsucht“, „Eigenliebe“.

Altruismus:

(von lateinisch: alter: der andere) ist die willentliche Verfolgung der Interessen oder des Wohls anderer oder des Gemeinwohls. Altruistisches Handeln wird allgemein auch mit selbstlosem Handeln gleichgesetzt. Dabei bleibt der Aspekt des Ziels der Handlungen, die aus Selbstlosigkeit erfolgen, unberücksichtigt. Die Auffassung als Selbstlosigkeit betont stattdessen die Zurückstellung eigener Anliegen bis hin zur Selbstaufopferung. Der Begriff Altruismus, als dessen Schöpfer Auguste Comte gilt, ist ein Gegenbegriff zu Egoismus. Die erlebte Aufhebung dieses Gegensatzes wird oft als Liebe bezeichnet. Neben Selbstlosigkeit ist Uneigennützigkeit ein weiteres Synonym für Altruismus. Die Sozialpsychologie spricht auch von prosozialem Verhalten.