Silkroad

Januar 8, 2008 von kroet

Mein Auto

Januar 8, 2008 von kroet

So ich besitze einen Mini British Open Classic Bj. 1993 (1994 zum ersten mal zugelassen)…

Zum Auto:

PS: 51
Hubraum: 1273
Schadstoffarm E2 (nicht Euro 2)…

Classic Mini Projektarbeit

Januar 8, 2008 von kroet

Hier werde ich meine Projektarbeit im Fach Englisch vorveröffendlichen…

Zur Themenfindung:

- Entstehung (Suezkrise)

- Entwicklung (1959-2000)

-         
- Neuheiten/Veränderungen

-         
- Modelle (Britisch Open etc)

-         
- Herstellerwechsel (Austin -> Rover…)

-         
- Tuner (Cooper…)

- Rennsport

- Classic Mini in den Medien (Mr. Bean…)

- Klischees (Rostlauge)

- Interviews (Pro/Contra)

- Ausblick (classic MINI gegen BMW Mini)

-         
- Patentstreit (Namensrechte -> Schließung von
Seiten mit Mini im namen)

-         
BMW Mini <-> classic Mini

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Bundeskartellamt

Juni 1, 2007 von kroet

Bundeskartellamt:

Das Bundeskartellamt (BKartA) ist eine deutsche Wettbewerbsbehörde. Es ist eine dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zugeordnete selbständig arbeitende Bundesoberbehörde. Nach über 40 Jahren in Berlin verlagerte die Behörde ihren Sitz im Zuge des Berlin/Bonn-Gesetzes am 1. Oktober 1999 nach Bonn. Präsident des Bundeskartellamts ist seit 1. April 2007 Bernhard Heitzer. Sein Vorgänger war Ulf Böge.

Die Behörde, deren Aufgabe (in Zusammenarbeit mit den Landeskartellbehörden) der Schutz des Wettbewerbes ist, verfügt über einen Haushalt von 17 Millionen Euro (Stand 2005) und 300 Mitarbeiter, von denen knapp die Hälfte Juristen oder Ökonomen sind.
Gesetzliche Grundlagen und Aufgabenbereich
Grundlage der Tätigkeit des Bundeskartellamtes ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Neben dem Bundesrecht kann die Behörde auch EU-Recht anwenden, falls die Europäische Kommission dies nicht selbst tut.

Die Hauptaufgaben des Bundeskartellamtes bestehen in der Durchsetzung des Kartellverbots, der Durchführung der Zusammenschlusskontrolle sowie in der Ausübung der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Das Bundeskartellamt kann insbesondere Zusammenschlüsse von Unternehmen verbieten, missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen und Geldbußen verhängen. Außerdem verfügt die Behörde über weitgehende Ermittlungsbefugnisse.

Das Bundeskartellamt ist – soweit das GWB nichts anderes bestimmt – nicht zuständig für Sachverhalte, deren Bedeutung über das Gebiet eines Bundeslandes nicht hinausgeht. Hierfür sind die Landeskartellbehörden zuständig. Fusionskontrollen ab bestimmten Umsatzschwellen werden durch die EG-Kommission durchgeführt.

Der Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes berichtet im Zweijahres-Rhythmus ausführlich über die Arbeit des Amtes.

Die Entscheidungen des Bundeskartellamtes werden grundsätzlich durch eine der zehn Beschlussabteilungen getroffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat dabei keine Weisungsbefugnis. Gegen Verfügungen des Bundeskartellamtes können vor allem der Antragsteller (sofern vorhanden), die Personen und Unternehmen, gegen die die Verfügung sich richtet, sowie Drittbetroffene, die zum Verfahren beigeladen worden sind, Rechtsbehelfe ergreifen, und zwar zunächst Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf, im Anschluss daran die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Hat das Bundeskartellamt einen Zusammenschluss untersagt, kann auch eine Ministererlaubnis beim Bundesminister für Wirtschaft beantragt werden.

Für besondere Aufgaben hat das Bundeskartellamt Referate bzw. Sonderkommissionen gebildet, so etwa die Referate Europäisches Kartellrecht oder Allgemeine Grundsatzfragen oder die Sonderkommission Kartellbekämpfung.

Spicker

Mai 31, 2007 von kroet

Ursache:

Freihe Marktwirtschaft: breit gestreutes Kapital -> Früher war das Kapital nicht gleich verteilt (Adel)

Lösungsvorschläge:

  • Keine öffentlichen Aufträge für Unternehmen die in Kartelle verwickelt waren/sind
  • Alle Enteignen und das Geld gleichmäßig verteilen
  • Unternehmen dürfen nicht zu groß werden/ möglichst viele Polypole
  • Wettbewerbspolitik (Kartellamt)
  • Sozialpolitik (Absicherung)
  • Wirtschaftspolitik (Subventionen, Steuern)

Kritik am Kapitalismus:

  • alltruismus fehlt
  • Geld als Chef
  • Maschienen

20% besitzen 80% des Kapitals

50% Armutsgrenze

Adam Smith (1723-1790)

Wettbewerb hat die Tendenz sich selbst zu beseitigen

Unter Einstandspreis = unter Einkaufspreis

Nachfragemacht = führt zu Dumping bei Zulieferern

Kartellamt kann nur Abmahnungen und Geldstrafen verhängen

Unlauterer Wettbewerb = unsittlich

Kartelle:

Anspruch:

  • Freier Leistungswettbewerb führt zu allgemeinen Wohlstand und zu einem Gleichgewicht durch die unsichtbare Hand des Marktes.
  • Breit gestreutes Eigentum und Vermögen
  • Freie Wirtschaft ohne staatliche Eingriffe (Nachtwächterstaat)

Wirklichkeit:

  • Anachie des marktes führt zu: Massenarbeitslosigkeit, Armut/ Verelendung, Marktmacht/ Unternehmenskonzentration
  • Stark konzentriertes Kapital (Einkommen/ Vermögen)
  • Notwendigkeit des staatlichen Eingreifen: Wettbewerbspolitik, Sozialpolitik, Wirtschaftspolitik (Subventionen, Steuern)

Arten von Unternehmenszusammenschlüssen

 

Horizontal: Zusammenschluss der gleichen Produktions- oder Handelsstife (Autoproduent, Autoproduzent)

  • Ziel: Erringung einer marktbeherrschenden Stellung. Senkung der Kosten für die Entwicklung gleichartiger Produkte.

Vertikal: Zusammenschluss von vor- oder nachgeslagerter Produktionsstufe(Sägewerk, Möbelfabrik, Möbelhändler)

  • Ziel: Herstellung und Vertrieb eines Produktes in einer Hand. (Kostenvorteile, geringeres Risiko, weil unabhängig von fremden Lieferanten)

Diagonal: Zusammenschluss von verschiedenen Wirtschafts- und Produktionsstufen die nichts miteinander zu tun haben (Autoproduzent, Verlag; Nahrungsmittelhersteller)

Kartelle und Konzerne

Kartelle: Vertraglicher Zusammenschluss von rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibenden Unternehmen auf der gleichen Produktions- und Handelsstufe(horizontale Konzentration siehe Arten von Unternehmenszusammenschlüssen)

  • Ziele: Marktposition verbessern
  • Kartellarten: Preiskartell, Rabatkartell, Normen- und Typenkartell, Mengenkartell
  • Kartelle beschränken den Wettbewerb und sind deswegen in Deutschland verboten es gibt aber Ausnahmen diese sind in Deutschland erlaubt.
  • Erlaubte Kartelle: Normen- und Typenkartelle sind erlaubt da sie die Markttranzparenz erhöhen, sie müssen aber beim Kartellamt angemeldet werden.

Syndikat: Ist die höchste Form des Kartells. Die einzelnen Mitglieder haben keinen direkten Bezug zum Markt. Das Syndikat richtet ein Verkaufskontor ein und übernimmt die Verteilung der Produkte.

Konzern: Zusammenschluss rechtlich selbständig bleibender Unternehmen die ihr wirtschaftliche Unabhängigkeit unter einer Leitung abgeben.(horizontal, vertikal, diagonal möglich)

Trust: Verschmelzung von Unternehmen, die ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit aufgeben, so entsteht eine neue Unternehmung